Die Raurakische Republik bzw. Raurachische Republik (République rauracienne) war eine durch französischen Revolutionsexport errichtete Tochterrepublik der französischen Republik, gebildet aus den zum Heiligen Römischen Reich gehörigen Teilen des Fürstbistums Basel. Sie wurde am 17. Dezember 1792 errichtet und durch Eingliederung in die Französische Republik am 23. März 1793 aufgelöst.
Der Name bezieht sich auf den keltischen Stamm der Rauriker, der in der Antike am südlichen Oberrhein siedelte. Gestützt auf das Verteidigungsbündnis des Fürstbistums Basel mit Frankreich von 1780 besetzten französische Truppen nach dem Beginn des Ersten Koalitionskriegs im April 1792 die zum Deutschen Reich gehörigen nördlichen Teile des Fürstbistums. Die südlichen Gebiete von La Neuveville, Montagne de Diesse, Biel, Erguel und Moutier sowie Montsevelier wurden nicht besetzt, da sie unter dem militärischen Schutz der Eidgenossenschaft standen.
Nach der Ausrufung der Französischen Republik im September 1792 kam es zu Unruhen im Fürstbistum und zur Bildung revolutionärer Gremien. Am 17. Dezember wurde die Raurakische Republik als erste Tochterrepublik der französischen ausgerufen. Nach dem Scheitern zweier Nationalversammlungen sprach sich die dritte in einer von Frankreich erzwungenen und manipulierten Abstimmung für den Anschluss an Frankreich aus, der am 23. März 1793 durch die Schaffung des Département du Mont Terrible vollzogen wurde. Durch den Frieden von Campo Formio Ende 1797 vergrösserte sich das Département um die noch unbesetzten Teile des Fürstbistums im Süden, doch bereits 1800 wurde es in das Département Haut-Rhin integriert.
Mit dem Ende der napoleonischen Herrschaft in Europa stellte sich wieder die Frage der staatlichen Zugehörigkeit der ehemals fürstbischöflichen Gebiete. Ende 1813 marschierten Truppen der sechsten Koalition ein, doch blieb das Département im ersten Pariser Frieden noch bei Frankreich. Der Wiener Kongress beschloss am 20. März 1815 schliesslich die Eingliederung in die Schweiz und die Aufteilung auf die Kantone Bern und Basel (zitiert aus Wikipedia).
Der Bezug zum Jahre 1830 ist nicht gesichert; eventuell steht sie im Bezug zu einer Bittschrift des Therwiler Advokaten Stephan Gutzwiller, Mitglied des Grossen Rates, nach einer neuen Verfassung und der damit einhergehenden Regenerationszeit, welche das Ende der Restauration bedeutete.