Dieser Geldsortierapparat war in den Zwanziger- und Dreisigerjahren schweizweit in Gebrauch. Bis 1929, als das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1929 über die Spielbanken es nicht mehr erlaubte, dass in Hotels und Restaurants Glücksspiele betrieben wurden, benützte man diese Geräte vor allem für das Zählen des Geldes aus automatischen Personenwaagen, welche eine bebilderte Karte mit der Gewichtsangabe ausspuckten.
Ab 1935 wurde das private Automatengeschäft weitgehend von der Schweizerischen Automatengesellschaft AG übernommen.