1841 wurde der letzte Zürcher Münzmeister, Hans Caspar Wüest, wegen Alterleiden entlassen und die folgenden Prägeaufträgen nach Stuttgart gegeben. Ulrich Klein ist diesen Dokumenten nachgegangen (publ. in SNR Bd. 59 (1980), S.121ff.), konnte jedoch keine Quellenstellen zu diesem Nominal finden. Es wird in den Aufträgen von Zürich immer nur von 2-Rappen und 1-Rappenstücken geschrieben. Deshalb kann nicht mehr nachvollzogen werden, ob es sich um einen offiziellen Prägeauftrag seitens von Zürich handelte oder ob eine Stempelverwechslung in der Stuttgarter Münze stattfand. Jedenfalls wurden solche Kreuzer nach Zürich geliefert und kamen in Umlauf, was den Zürchern natürlich recht war, denn die Stadt gewann in diesem Fall pro Münze jeweils 1,5 Rappen, da die Abrechnungen aus Stuttgart ja auf Rappenprägungen lautete.
Diese Münzchen sind äusserst selten; Hürlimann kannte nur dasjenige Stück aus Winterthur. C.F.L. Lohner fehlte dieser Kreuzer ebenfalls, deshalb schrieb er am 11. Sept. 1852 an Gerold Meyer von Knonau nach Zürich: Sollte Ihnen ein Rappen von Zürich mit bezeichnet zu Handen kommen, so bitte ich gütigst an mich zu denken, ich hätte gerne einen. (publ./erwähnt durch Martin Lory in Helvetische Münzenzeitung, 23. Jg. (1988), S.103; Originaltext von M. Lory persönlich mitgeteilt).