Unter Maximilian Sforza (1512-1515) wurden in Mailand Trillinen mit einem gekrönten gotischen M und einem rückseitigen, nach links schauenden Helm mit übergrosser Helmzier geschlagen. Diese Trillinen von Gian Giacomo Trivulzio sind klare Beischläge zu solchen mailändischen Stücken und müssen somit der zweiten Prägeperiode zugerechnet werden.
Dieses Los unterliegt bei Auslieferung in der Schweiz der Margenbesteuerung gemäss MWSTG 24a (22.5% Aufgeld inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
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